BGH zur Zueignungsabsicht bei Wegnahme eines Smartphones zur Beweissicherung

Die Frage, wann die Wegnahme eines Smartphones als räuberischer Diebstahl strafbar ist, wenn es gar nicht um das Gerät an sich geht, stellt Gerichte vor Herausforderungen: Besonders problematisch sind Fälle, in denen der Täter das Gerät nicht aus Bereicherungsabsicht entwendet, sondern um darauf gespeicherte Daten zu überprüfen oder zu löschen.

Der Bundesgerichtshof (4 StR 308/25) hat in einem aktuellen Beschluss klargestellt, dass eine Zueignungsabsicht im Sinne des § 252 StGB nicht automatisch vorliegt, wenn das Handy nur zur Beweisführung an sich gebracht wird. Dabei zeigt sich, wie eng die Grenzen zwischen strafbarem räuberischen Diebstahl und bloßer Gebrauchsanmaßung verlaufen.

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LG Frankfurt aM zum Nachweis einer Täuschung in Programmierer-Prüfung

Verdächtiger Programmcode: Die Digitalisierung im Unialltag, speziell bei Prüfungen, ist natürlich eine echte Herausforderungen – gerade wenn es darum geht, faire Prüfungsbedinungen zu schaffen und Täuschungsversuche zu unterbinden. Ein besonders brisanter Fall landete im Jahr 2022 vor dem Landgericht Frankfurt am Main (Az. 2-01 S 89/22): Ein Student der Fachrichtung Business Administration hatte eine Online-Klausur im Fach „Introduction to Programming” geschrieben, die von der Hochschule als Täuschungsversuch gewertet und mit null Punkten bewertet wurde.

Der Grund? Der Student hatte in einer Aufgabe exakt das Ergebnis geliefert, das nur dann korrekt gewesen wäre, wenn er verbotene Hilfsmittel genutzt hätte – konkret eine Python-Programmierumgebung. Zur Überprüfung der Eigenständigkeit der Leistungen hatte die Hochschule unsichtbare Zeichen in den Klausurtext eingebaut. Diese führten bei einem Kopieren in ein externes Programm zu einem anderen Ergebnis als die sichtbare Aufgabenstellung. Der Student bestritt, getäuscht zu haben, und klagte auf Neubewertung. Das Landgericht Frankfurt wies die Klage ab und bestätigte damit die Entscheidung der Hochschule. Die Begründung des Gerichts wirft grundsätzliche Fragen auf: Wie weit reicht der Beurteilungsspielraum von Hochschulen bei Verdacht auf Prüfungsbetrug? Und welche Beweisanforderungen gelten, wenn sich ein Student gegen den Vorwurf der Täuschung wehrt?

Der Fall illustriert nicht nur die technischen Möglichkeiten der Betrugserkennung in Online-Prüfungen, sondern auch die rechtlichen Maßstäbe, die Zivilgerichte anlegen, wenn es um die Überprüfung von Prüfungsentscheidungen an privaten Hochschulen geht. Während öffentliche Hochschulen in solchen Fällen oft vor den Verwaltungsgerichten landen, müssen Studierende privater Hochschulen den Zivilrechtsweg beschreiten – mit eigenen Regeln und Hürden. Was das konkret bedeutet, zeigt ein Blick auf die aktuelle Rechtsprechung, die sich in den letzten Jahren zu einem klaren System verdichtet hat.

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Hessendata, Palantir und der digitale Ermittlungsstaat (Update)

Mit Palantir zwischen Effizienzversprechen und Grundrechtsgrenzen: Die Digitalisierung macht vor der Strafverfolgung nicht halt. Mit Systemen wie „Hessendata“, einer auf der Plattform „Gotham“ von Palantir Technologies basierenden Software, sind polizeiliche Ermittlungsbehörden in der Lage, Daten aus verschiedensten Quellen in Sekunden zu durchleuchten, zu verknüpfen und visuell aufzubereiten.

Was früher Tage oder Wochen manueller Recherche erforderte, ist nun mit wenigen Klicks erledigt. Und doch – oder gerade deshalb – stellt sich die Frage: Wie viel algorithmengestützte Ermittlungsarbeit verträgt ein Rechtsstaat? Und wo wird aus Ermittlungsintelligenz Überwachung? Update: Aktuelle Entwicklungen Ende Juni 2025 hinzugefügt.

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Sensorvault: Google und die digitale Rasterfahndung

Ermittlungen im Schatten der Privatsphäre: Die Strafverfolgung im digitalen Zeitalter ist effizienter – aber auch gefährlicher geworden. Denn mit der zunehmenden Datenverfügbarkeit wächst die Versuchung, präventiv auf Massenabfragen zu setzen, anstatt gezielt zu ermitteln. Ein besonders eindrückliches Beispiel hierfür ist Sensorvault, eine von Google betriebene, weitgehend unbekannte Datenbank, die die Grundlage für sogenannte Geofence Warrants bildet – richterliche Anordnungen zur Herausgabe von Standortdaten aller Geräte in einem bestimmten Gebiet zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Was auf den ersten Blick wie ein nützliches Werkzeug zur Aufklärung schwerer Straftaten erscheint, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als digitaler Generalverdacht. Besonders brisant: Die Methode wird nicht nur verwendet, um Tatverdächtige zu bestätigen, sondern um sie überhaupt erst zu finden. Der folgende Beitrag beleuchtet die Praxis, die Technik und die rechtlichen wie gesellschaftlichen Implikationen anhand realer US-Fälle.

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Wie Künstliche Intelligenz beim File Carving die digitale Spurensuche revolutioniert

In der modernen Strafverfolgung ist das Dateisystem längst nicht mehr der verlässlichste Zeuge. Wer Spuren verwischen will, löscht Dateien, formatiert Speicher oder verschlüsselt ganze Datenträger. Doch selbst dann bleiben Fragmente zurück – Datenreste, die in den ungenutzten Sektoren einer Festplatte auf ihre Wiederentdeckung warten. File Carving ist die forensische Methode, genau diese digitalen Fossilien auszugraben. Mit Künstlicher Intelligenz wird dieses Puzzlen nun intelligenter – und effizienter. Aber vielleicht auch rechtlich problematischer.

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Digitale Beweismittel

Digitale Beweismittel: Wie geht man mit digitalen Beweismitteln (richtig) um? Diese Frage ist allgegenwärtig und leider kaum Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen: Es gibt nur eine extrem überschaubare Anzahl von Aufsätzen zum Thema, gerichtliche Entscheidungen sind noch seltener. Dabei drängt sich gerade mit der zunehmenden Digitalisierung des Prozesswesens diese Frage auf.

Vor allem eine Frage ist inzwischen ebenso drängend wie vollkommen aus dem Fokus geraten: Was ist ein digitales Beweismittel? In diesem Beitrag gehe ich auf die wesentlichen Problembereiche rund um digitale Beweismittel ein, ich widme dabei einen wesentlichen Teil meines Alltags rund um technische und rechtliche Fragen von IT-Forensik und digitaler Beweismittel. Inzwischen war ich zum Thema auch zwei Podcasts, die am Ende verlinkt sind! Inzwischen habe ich mehrere Aufsätze zum Thema digitale Beweismittel und IT-Forensik publiziert.

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LG München I bejaht Auskunftsanspruch gegen E-Mail-Anbieter

Arbeitgeber sehen sich zunehmend anonymen Bewertungen auf Portalen wie Kununu oder Glassdoor ausgesetzt, deren Inhalte mitunter nicht nur kritisch, sondern potenziell rufschädigend sind. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Frage an Bedeutung, ob und wie Unternehmen gegen rechtswidrige Bewertungen vorgehen können. Das Landgericht München I hat mit Beschluss vom 19. Februar 2025 (Az. 25 O 9210/24) einen Auskunftsanspruch nach § 21 TDDDG gegen einen E-Mail-Anbieter bejaht – auch dann, wenn die betreffende Bewertung nicht direkt über dessen Dienst verbreitet wurde.

Update: Die Entscheidung wurde vom OLG München aufgehoben, die die Sache anders gesehen haben und allein das TKG anwendbar finden!

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Aus Themse geborgenes iPad liefert Beweise

Digitale Beweismittel zwischen Science-Fiction und Strafprozess: Ein verkrustetes iPad, vergraben im Schlick des Londoner Themseufers, liefert den entscheidenden Hinweis zur Aufklärung eines beinahe perfekten Mordkomplotts. Was wie der Einstieg in einen Roman von William Gibson klingt, ist Realität – und zugleich Lehrstück für den Umgang mit digitalen Spuren im Strafverfahren.

Im Mittelpunkt dieses fast filmreifen Falls von dem die Metropolitan Police berichtet: Drei international agierende Kriminelle, eine versuchte Exekution im East End, ein spektakulärer Kunstraub in der Schweiz – und ein iPad, das fünf Jahre lang unter Wasser lag und dennoch zu einem der wichtigsten Beweismittel avancierte.

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Car-Forensik: Zugang zu OBD-Daten und Wettbewerbsrecht

Die Automobilbranche befindet sich in einem Wandel, der längst nicht nur technologische, sondern auch rechtliche Fragen aufwirft. Ein zentrales Thema ist der Zugang zu den sogenannten OBD-Daten (On-Board-Diagnose), die für Reparaturen und Wartungsarbeiten essenziell sind. Wer diese Daten auslesen und verändern darf, hat erhebliche Auswirkungen auf den Wettbewerb zwischen Fahrzeugherstellern und unabhängigen Werkstätten.

Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 17. Januar 2025 (Az. 6 U 58/24) entschieden, dass ein Fahrzeughersteller den Zugriff auf OBD-Daten nicht durch eine verpflichtende Anmeldung auf einem eigenen Server oder durch eine durchgehende Internetverbindung beschränken darf. Die Entscheidung hat weitreichende Bedeutung, da sie den Zugang unabhängiger Werkstätten zu Diagnosedaten stärkt und die Regulierung von digitalen Schnittstellen im Fahrzeugmarkt neu ordnet.

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