In einem Beschluss vom 26. August 2025 befasst sich das OLG München (18 W 677/25 Pre e) mit der Frage, ob ein E-Mail-Hosting-Dienst nach § 21 TDDDG zur Auskunft über Bestandsdaten verpflichtet ist, wenn dessen Dienst nicht unmittelbar zur Rechtsverletzung genutzt wurde. Die Entscheidung ist von erheblicher Bedeutung für die Reichweite der Auskunftspflichten bei rechtswidrigen Online-Inhalten und grenzt die Begriffe „digitaler Dienst“ und „Telekommunikationsdienst“ dogmatisch deutlich voneinander ab – zumal das LG München I es vorher noch anders gesehen hat!
OLG München: Keine Auskunftspflicht für E-Mail-Provider nach § 21 TDDDG weiterlesenSchlagwort: Richtlinie
US-Gericht weist OpenAI an: ChatGPT-Logs müssen unbegrenzt gespeichert werden
In einer beispiellosen einstweiligen Anordnung hat das US-Bezirksgericht für den südlichen Distrikt von New York (United States District Court Southern District of New York) unter dem Aktenzeichen 23-cv-11195 angeordnet, dass OpenAI alle ChatGPT-Logs unbegrenzt speichern muss. Diese Entscheidung wirft drängende Fragen über Datenschutz, Privatsphäre und die Macht von Gerichten auf, die weitreichende technologische Implikationen zu haben scheint. Ob man das so auf Deutschland übertragen könnte sehe ich allerdings (noch) skeptisch.
US-Gericht weist OpenAI an: ChatGPT-Logs müssen unbegrenzt gespeichert werden weiterlesenLG München I bejaht Auskunftsanspruch gegen E-Mail-Anbieter
Arbeitgeber sehen sich zunehmend anonymen Bewertungen auf Portalen wie Kununu oder Glassdoor ausgesetzt, deren Inhalte mitunter nicht nur kritisch, sondern potenziell rufschädigend sind. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Frage an Bedeutung, ob und wie Unternehmen gegen rechtswidrige Bewertungen vorgehen können. Das Landgericht München I hat mit Beschluss vom 19. Februar 2025 (Az. 25 O 9210/24) einen Auskunftsanspruch nach § 21 TDDDG gegen einen E-Mail-Anbieter bejaht – auch dann, wenn die betreffende Bewertung nicht direkt über dessen Dienst verbreitet wurde.
Update: Die Entscheidung wurde vom OLG München aufgehoben, die die Sache anders gesehen haben und allein das TKG anwendbar finden!
LG München I bejaht Auskunftsanspruch gegen E-Mail-Anbieter weiterlesenEncroChat, Cannabis und die Beweisverwertung nach dem KCanG
In seinem Urteil vom 30. Januar 2025 (Az. 5 StR 528/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Reichweite der Beweisverwertung im Kontext der EncroChat-Kommunikation neu austariert – und dabei nicht nur die Grenzen des nationalen Strafprozessrechts ausgelotet, sondern auch eine unionsrechtliche Neuausrichtung vorgenommen. Der Fall steht exemplarisch für die gegenwärtige Friktion zwischen technologiebasierter Strafverfolgung und rechtsstaatlicher Kontrolle in einem sich wandelnden materiellen Rechtssystem, insbesondere unter dem Eindruck der Neuregelungen durch das Konsumcannabisgesetz (KCanG).
Im Zentrum der Entscheidung stehen zwei Fragen: Zum einen, ob auf EncroChat-Kommunikation gestützte Erkenntnisse auch dann verwertbar sind, wenn die angeklagten Taten – hier: Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge – seit Inkrafttreten des KCanG nicht mehr als Katalogtat im Sinne des § 100b Abs. 2 StPO gelten. Zum anderen, ob die Datenübermittlung durch französische Behörden auf Basis einer Europäischen Ermittlungsanordnung mit dem unionsrechtlichen Maßstab vereinbar ist, wie ihn der Europäische Gerichtshof (EuGH) jüngst formuliert hat.
EncroChat, Cannabis und die Beweisverwertung nach dem KCanG weiterlesenAuskunftspflicht von E-Mail-Dienstleistern bei anonymen Online-Bewertungen
In einer grundlegenden Entscheidung vom 19. Februar 2025 (Az. 25 O 9210/24) hat das Landgericht München I über die Frage entschieden, ob ein Anbieter von E-Mail-Diensten dazu verpflichtet ist, Auskunft über Bestandsdaten von Nutzern zu erteilen, deren E-Mail-Adressen mit anonymen, möglicherweise rechtsverletzenden Online-Bewertungen in Verbindung stehen.
Der Beschluss behandelt nicht nur die dogmatische Reichweite des neuen § 21 TDDDG, sondern stellt auch klar, dass der Auskunftsanspruch nicht davon abhängig ist, ob die inkriminierte Äußerung über den Dienst des Auskunftspflichtigen selbst verbreitet wurde. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob der datenschutz- und meinungsrechtlich heikle Anspruch auf Entanonymisierung bei digitalen Kettenbeziehungen greift – und unter welchen Voraussetzungen ein solcher Eingriff in die Sphäre der Nutzer gerechtfertigt ist.
Auskunftspflicht von E-Mail-Dienstleistern bei anonymen Online-Bewertungen weiterlesenKünstliche Intelligenz in der Verbrechensbekämpfung
Die Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) in die Verbrechensbekämpfung ist längst keine Zukunftsvision mehr: Internationale Strafverfolgungsbehörden setzen zunehmend auf KI-Technologien, um riesige Datenmengen zu analysieren, verdächtige Muster zu identifizieren und operative Entscheidungen zu optimieren.
Insbesondere Europol und Eurojust haben in aktuellen Berichten betont, dass KI nicht nur die Effizienz der Ermittlungsarbeit steigern, sondern auch völlig neue Möglichkeiten der Strafverfolgung eröffnen kann. Doch dieser Fortschritt bringt auch erhebliche rechtliche und ethische Herausforderungen mit sich, die es zu bewältigen gilt.
Künstliche Intelligenz in der Verbrechensbekämpfung weiterlesenVollstreckung der Herausgabe von Kryptowährungen aus Wallet
Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (11 W 15/24) befasst sich mit der Vollstreckung der Herausgabe von Kryptowährungen aus einer Wallet, die treuhänderisch verwahrt wurden. Die Entscheidung wirft interessante rechtliche Fragen zur Durchsetzbarkeit von Urteilen im Zusammenhang mit digitalen Assets auf, insbesondere angesichts der technischen Herausforderungen und der mangelnden Verfügbarkeit von notwendigen Zugangsdaten.
Vollstreckung der Herausgabe von Kryptowährungen aus Wallet weiterlesenEUGH zu Encrochat 2024: Effektive Verteidigung muss in Deutschland sichergestellt sein
Encrochat beim EUGH – die Zeichen stehen auf Wechsel in deutschen Strafprozessen, die Verwertung ist jedenfalls kein Selbstläufer! Heute richtet sich die Aufmerksamkeit der juristischen Welt erneut auf den Europäischen Gerichtshof (EuGH), wo die wegweisende Entscheidung zur Verwertung der EncroChat-Daten in deutschen Strafprozessen verkündet wurde, wobei die Pressemitteilung recht schwammig ist – aber einen wesentlichen und von mir erhofften Aspekt aufgreift:
Das nationale Strafgericht muss in einem Strafverfahren gegen eine Person, die der Begehung von Straftaten verdächtig ist, Beweismittel unberücksichtigt lassen, wenn die betroffene Person nicht in der Lage ist, zu ihnen Stellung zu nehmen, und wenn sie geeignet sind, die Würdigung der Tatsachen maßgeblich zu beeinflussen.
Die Rechtsprechung des EUGH konturiert sich damit, muss aber differenziert betrachtet werden. Wobei ein weiterer Punkt überrascht. Dazu auch der Bericht bei Heise-Online.
Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag sehr zeitnah auf Basis der Pressemitteilung hier im Blog veröffentlicht wurde, um dem Informationsbedürfnis der vielen Betroffenen und hiesigen Mandanten gerecht zu werden. Es wird Tage dauern, bis ich die Entscheidung wirklich vollständig aufgearbeitet habe, sehen Sie daher später noch einmal hier hinein, es wird mit hoher Sicherheit eine tiefergehende Besprechung von mir geben. Rufen Sie nicht an, senden Sie keine Mail, haben Sie Geduld: Qualität braucht Zeit! Beachten Sie auch den LinkedIn-Beitrag dazu.
EUGH zu Encrochat 2024: Effektive Verteidigung muss in Deutschland sichergestellt sein weiterlesenBGH: Einsichtsrecht in Software-Quelltext bei vermuteter Urheberrechtsverletzung
Wer als Rechteinhaber Urheberrechte an einer Software hat und sich mit einer vermeintlichen Rechtsverletzung konfrontiert sieht, kann zur Klärung, ob wirklich eine Rechtsverletzung vorliegt, Einblick in den Quelltext der Software des Verletzers nehmen. Dies im Zuge eines “Besichtigungsrechts”, das im BGB seit jeher im Sachenrecht existiert. Dabei stellt sich die Frage, wie die Einsichtnahme in das digitale Beweismittel Quelltext stattzufinden hat.
BGH: Einsichtsrecht in Software-Quelltext bei vermuteter Urheberrechtsverletzung weiterlesenEuropäische e-Evidence-Verordnung: Grenzüberschreitender Zugang zu elektronischen Beweismitteln
Europäische e-Evidence-Verordnung (auch: Europäische Herausgabeanordnung): Die EU hat Schritte zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Zugangs zu elektronischen Beweismitteln unternommen, indem sie die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür schafft, dass gerichtliche Anordnungen direkt an Diensteanbieter in anderen Mitgliedstaaten gerichtet werden können.
Europäische e-Evidence-Verordnung: Grenzüberschreitender Zugang zu elektronischen Beweismitteln weiterlesen