In einer Strafsache zeigt sich bei mir nochmals deutlich, wie leicht manche Dinge heute fallen: Im Kern ging es darum, dass die Staatsanwaltschaft ein bestimmtes Handy suchte, von dem u.a. die IMEI (das ist eine interne und einmalige Seriennummer des Handys) bekannt war. Mittels richterlichem Beschluss wurden die drei grossen Provider aufgefordert, in Ihren Datenbeständen zu forschen, ob es Verbindungen bei Ihnen gab, die mittels dieser IMEI zu Stande kamen. Tatsächlich meldete sich am Ende ein Provider, der alleine an Hand der IMEI, die in stattgefundener Kommunikation erfasst wurde, einen Vertragspartner benennen konnte. Dauer des ganzen Prozederes: Weniger als 1 Woche.
Bis heute ist wenig bekannt, was technisch möglich ist. Manche gehen immer noch davon aus, dass nur Handykarten „geortet“ werden können. Tatsächlich bieten die Daten bei Providern regelmäßig umfassende Informationen, speziell die IMEI bietet einen guten Ansatzpunkt bei Ermittlungen, zumal sie bei jedem einzelnen Kommunikationsvorgang übermittelt wird. Speziell gestohlene Handys lassen sich auf dem Weg recht schnell wieder auffinden…
- Entscheidung des LG Heidelberg zur Verwertbarkeit heimlicher Tonaufnahmen - 3. Oktober 2024
- UN-Übereinkommen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität verabschiedet (2024) - 10. August 2024
- Vollstreckung der Herausgabe von Kryptowährungen aus Wallet - 9. Juli 2024
Ein Gedanke zu „Aus der Praxis: Die Suche nach einem Handy durch die Staatsanwaltschaft per IMEI“
Kommentare sind geschlossen.