Verwertungsverbot für eine von der Staatsanwaltschaft sichergestellte Festplatte im Steuerverfahren

Das Verhältnis zwischen strafprozessualen Ermittlungen und steuerlicher Sachverhaltsermittlung wirft immer wieder heikle Abgrenzungsfragen auf, vor allem beim Zugriff auf sichergestellte Beweismittel. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 23. April 2025 (I B 51/22) klargestellt, dass die Steuerbehörden Daten aus einer von der Staatsanwaltschaft sichergestellten Festplatte nicht verwerten dürfen, wenn diese ohne die gebotene vorherige Durchsicht vollständig an den Betriebsprüfer übermittelt wurde.

Die Entscheidung konkretisiert die Reichweite des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung im steuerlichen Kontext und grenzt zugleich die Kompetenzen zwischen Steuerfahndung und Außenprüfung scharf ab. Zugleich schafft sie im Steuerstrafrecht neues Verteidigungspotential, das überrascht, aber auch nicht überbetont werden darf.

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Gestufte Darlegungslast und Kontrollverlust bei Datenschutzvorfällen

Die gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach Art. 82 DSGVO ist für Betroffene von Datenschutzvorfällen mit erheblichen prozessualen Hürden verbunden. Mit seinem Beschluss hat das Oberlandesgericht (OLG, 4 U 1273/24) Dresden klargestellt, wie sich die gestufte Darlegungslast bei der Betroffenheit eines Nutzers von einem Datenleck auf einer Internetplattform ausgestaltet und welche Anforderungen an den Nachweis eines immateriellen Schadens durch Kontrollverlust zu stellen sind – dabei wird klargestellt, dass haveibeenpwned.com eine Hilfe sein kann, was nicht alle Gerichte so sehen.

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BVerwG konkretisiert Zugriff auf Cloud-Speicher in Disziplinarverfahren

Digitale Durchsuchung mit Grenzen: Die fortschreitende Digitalisierung stellt auch das Disziplinarrecht der Bundeswehr vor neue Herausforderungen. In einem aktuellen Beschluss vom 4. Dezember 2024 (BVerwG, Az. 2 WDB 7/24) hat sich der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts mit der Frage auseinandergesetzt, inwieweit bei Verdacht auf strafbares Verhalten digitale Endgeräte und externe Datenspeicher eines Soldaten durchsucht werden dürfen. Im Mittelpunkt stand dabei insbesondere die Zulässigkeit der Durchsuchung von Cloud-Diensten.

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KG Berlin zur Beweisaufnahme im Verfügungsverfahren und §312h als Marktverhaltensregel

In seinem Beschluss vom 12. Dezember 2024 (Az. 5 U 77/22) behandelt das Kammergericht Berlin eine zentrale Fragestellung des digitalen Verbraucherschutzrechts: Reicht eine digital unterzeichnete Kündigungsvollmacht zur wirksamen Kündigung eines Energieversorgungsvertrags durch einen Drittanbieter aus? Das Verfahren beleuchtet nicht nur die Auslegung des § 312h BGB als Marktverhaltensregel, sondern illustriert zudem sehr plastisch, welche Anforderungen an die Beibringung und Verwertung von Beweismitteln im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gelten – insbesondere bei elektronischen Beweismitteln wie Audio-CDs.

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Sensorvault: Google und die digitale Rasterfahndung

Ermittlungen im Schatten der Privatsphäre: Die Strafverfolgung im digitalen Zeitalter ist effizienter – aber auch gefährlicher geworden. Denn mit der zunehmenden Datenverfügbarkeit wächst die Versuchung, präventiv auf Massenabfragen zu setzen, anstatt gezielt zu ermitteln. Ein besonders eindrückliches Beispiel hierfür ist Sensorvault, eine von Google betriebene, weitgehend unbekannte Datenbank, die die Grundlage für sogenannte Geofence Warrants bildet – richterliche Anordnungen zur Herausgabe von Standortdaten aller Geräte in einem bestimmten Gebiet zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Was auf den ersten Blick wie ein nützliches Werkzeug zur Aufklärung schwerer Straftaten erscheint, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als digitaler Generalverdacht. Besonders brisant: Die Methode wird nicht nur verwendet, um Tatverdächtige zu bestätigen, sondern um sie überhaupt erst zu finden. Der folgende Beitrag beleuchtet die Praxis, die Technik und die rechtlichen wie gesellschaftlichen Implikationen anhand realer US-Fälle.

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Wie Künstliche Intelligenz beim File Carving die digitale Spurensuche revolutioniert

In der modernen Strafverfolgung ist das Dateisystem längst nicht mehr der verlässlichste Zeuge. Wer Spuren verwischen will, löscht Dateien, formatiert Speicher oder verschlüsselt ganze Datenträger. Doch selbst dann bleiben Fragmente zurück – Datenreste, die in den ungenutzten Sektoren einer Festplatte auf ihre Wiederentdeckung warten. File Carving ist die forensische Methode, genau diese digitalen Fossilien auszugraben. Mit Künstlicher Intelligenz wird dieses Puzzlen nun intelligenter – und effizienter. Aber vielleicht auch rechtlich problematischer.

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Digitale Beweismittel

Digitale Beweismittel: Wie geht man mit digitalen Beweismitteln (richtig) um? Diese Frage ist allgegenwärtig und leider kaum Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen: Es gibt nur eine extrem überschaubare Anzahl von Aufsätzen zum Thema, gerichtliche Entscheidungen sind noch seltener. Dabei drängt sich gerade mit der zunehmenden Digitalisierung des Prozesswesens diese Frage auf.

Vor allem eine Frage ist inzwischen ebenso drängend wie vollkommen aus dem Fokus geraten: Was ist ein digitales Beweismittel? In diesem Beitrag gehe ich auf die wesentlichen Problembereiche rund um digitale Beweismittel ein, ich widme dabei einen wesentlichen Teil meines Alltags rund um technische und rechtliche Fragen von IT-Forensik und digitaler Beweismittel. Inzwischen war ich zum Thema auch zwei Podcasts, die am Ende verlinkt sind! Inzwischen habe ich mehrere Aufsätze zum Thema digitale Beweismittel und IT-Forensik publiziert.

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IP-Catching: Wenn das Netz zur Rasterfahndung wird – und niemand etwas davon wissen soll

Stellen Sie sich vor, ein Geheimdienst hätte die Möglichkeit, alle Briefe, die an eine bestimmte Adresse geschickt werden, kurz zu öffnen, deren Absender zu registrieren und dann – zumindest offiziell – gleich wieder zu vergessen, was im Umschlag stand. Ungeheuerlich? Willkommen im digitalen Äquivalent: IP-Catching, was nun zunehmend in die Berichterstattung gerät.

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Heimliche Kameraaufnahmen im Zimmer eines Mitbewohners: OLG Hamm konkretisiert Schutzbereich des § 201a StGB

Mit Beschluss vom 18. März 2025 (Az. 4 ORs 24/25) hat das Oberlandesgericht Hamm ein Urteil des Amtsgerichts Warendorf aufgehoben, in dem ein Angeklagter wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen nach § 201a Abs. 1 Nr. 1 StGB zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Die Entscheidung ist wegweisend für das Verständnis des Anwendungsbereichs dieser Strafvorschrift. Sie stellt klar, dass nicht jede heimliche Aufnahme in privaten Räumen automatisch eine strafbare Verletzung der Intimsphäre darstellt. Vielmehr muss ein tatsächlicher Verletzungserfolg vorliegen, der über bloße Beobachtung neutraler Alltagshandlungen hinausgeht.

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LG München I bejaht Auskunftsanspruch gegen E-Mail-Anbieter

Arbeitgeber sehen sich zunehmend anonymen Bewertungen auf Portalen wie Kununu oder Glassdoor ausgesetzt, deren Inhalte mitunter nicht nur kritisch, sondern potenziell rufschädigend sind. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Frage an Bedeutung, ob und wie Unternehmen gegen rechtswidrige Bewertungen vorgehen können. Das Landgericht München I hat mit Beschluss vom 19. Februar 2025 (Az. 25 O 9210/24) einen Auskunftsanspruch nach § 21 TDDDG gegen einen E-Mail-Anbieter bejaht – auch dann, wenn die betreffende Bewertung nicht direkt über dessen Dienst verbreitet wurde.

Update: Die Entscheidung wurde vom OLG München aufgehoben, die die Sache anders gesehen haben und allein das TKG anwendbar finden!

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