BGH zur Zueignungsabsicht bei Wegnahme eines Smartphones zur Beweissicherung

Die Frage, wann die Wegnahme eines Smartphones als räuberischer Diebstahl strafbar ist, wenn es gar nicht um das Gerät an sich geht, stellt Gerichte vor Herausforderungen: Besonders problematisch sind Fälle, in denen der Täter das Gerät nicht aus Bereicherungsabsicht entwendet, sondern um darauf gespeicherte Daten zu überprüfen oder zu löschen.

Der Bundesgerichtshof (4 StR 308/25) hat in einem aktuellen Beschluss klargestellt, dass eine Zueignungsabsicht im Sinne des § 252 StGB nicht automatisch vorliegt, wenn das Handy nur zur Beweisführung an sich gebracht wird. Dabei zeigt sich, wie eng die Grenzen zwischen strafbarem räuberischen Diebstahl und bloßer Gebrauchsanmaßung verlaufen.

BGH zur Zueignungsabsicht bei Wegnahme eines Smartphones zur Beweissicherung weiterlesen

Handhabung von digitalen Videoaufnahmen als Beweismittel

Beim Bundesgerichtshof ging es um eine spezielle Frage zum Umgang mit digitalen Beweismitteln. Dabei ging es um ein Video, dass in einer strafrechtlichen Hauptverhandlung in Augenschein genommen wurde. Dies in der Form, dass das Gericht einzelne Sequenzen zum Teil verlangsamte oder auch vergrößert abspielte. Auch wurde bei
einem Einzelbild angehalten. Die Verteidigung rügte nun, dass man die entsprechenden Sequenzen oder Einzelbilder nicht zuvor im Rahmen der Akteneinsicht erhalten habe, dazu berief man sich auf frühere Rechtsprechung des BGH.

Handhabung von digitalen Videoaufnahmen als Beweismittel weiterlesen