Arbeitgeber sehen sich zunehmend anonymen Bewertungen auf Portalen wie Kununu oder Glassdoor ausgesetzt, deren Inhalte mitunter nicht nur kritisch, sondern potenziell rufschädigend sind. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Frage an Bedeutung, ob und wie Unternehmen gegen rechtswidrige Bewertungen vorgehen können. Das Landgericht München I hat mit Beschluss vom 19. Februar 2025 (Az. 25 O 9210/24) einen Auskunftsanspruch nach § 21 TDDDG gegen einen E-Mail-Anbieter bejaht – auch dann, wenn die betreffende Bewertung nicht direkt über dessen Dienst verbreitet wurde.
Update: Die Entscheidung wurde vom OLG München aufgehoben, die die Sache anders gesehen haben und allein das TKG anwendbar finden!
LG München I bejaht Auskunftsanspruch gegen E-Mail-Anbieter weiterlesen