Die Art und Weise, wie digitale Ermittler in Deutschland und Europa heute arbeiten, hat sich fundamental gewandelt – längst noch nicht von allen Akteuren bemerkt. Ich selbst beobachte als Cybercrime-Strafverteidiger in meinen eigenen Cybercrime-Verfahren seit Jahren, wie die Dinge sich ändern – dazu kommen die zahlreichen Informationen, die ich aus meinem Netzwerk von Mandanten und auch Kollegen erhalte. Und ich kann nur sagen: Es wird Zeit, aufzuwachen. Denn gerade deutsche Ermittler sind extrem hartnäckig und wissen internationale Instrumente extrem gut auszuspielen. Vor allem die Sonderstaatsanwaltschaften in Köln, Frankfurt und Bamberg muss man international auf dem Schirm haben.
Cybercrime-Ermittlungen im Wandel weiterlesenSchlagwort: AGG
Beschlagnahme digitaler Beweismittel in der Arztpraxis
Die fortschreitende Digitalisierung verändert nicht nur Geschäftsmodelle und private Lebensbereiche, sondern stellt auch die Strafverfolgungsbehörden vor neue Herausforderungen – und die Bürger. Insbesondere die Beschlagnahme digitaler Beweismittel wirft schwierige Fragen hinsichtlich des Umfangs, der technischen Machbarkeit und der rechtlichen Grenzen auf, weswegen ich mich dieses Themas immer wieder annehme. Ein aktueller Fall macht nun deutlich, wie aggressiv teilweise Daten erhoben werden.
Mit seinem Beschluss vom 27. Januar 2025 (Az. 12 Qs 60/24) hat das Landgericht Nürnberg-Fürth die Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit bei der Sicherstellung digitaler Daten geschärft. Im Mittelpunkt stand die vollständige Spiegelung einer virtuellen Maschine mit sämtlichen Patientendaten einer Arztpraxis. Während das Amtsgericht Nürnberg die Maßnahme zunächst gebilligt hatte, kassierte das Landgericht die Entscheidung mit der Begründung, dass der Zugriff weit über das erforderliche Maß hinausgehe.
Beschlagnahme digitaler Beweismittel in der Arztpraxis weiterlesenProzessrecht: Befangenheit des Sachverständigen
Wann ist ein Sachverständiger im IT-Prozess bzw. Zivilprozess befangen? Die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit ist prozessual nicht leicht zu bewerkstelligen. Grundsätzlich gilt, dass ein Sachverständiger entsprechend § 406 Abs. 1 Satz 1 ZPO i.V.m. § 42 Abs. 2 ZPO wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden kann, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit zu rechtfertigen.
Bei ungünstigen Gutachten gehen die Betroffenen dabei gerne (vorschnell) von einem solchen Misstrauen aus. Es gilt aber, dass es sich dabei um Tatsachen oder Umstände handeln muss, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber.
Prozessrecht: Befangenheit des Sachverständigen weiterlesenAlltägliche Akribie: Ermittlungen der Polizei in sozialen Netzen
Ich sehe immer wieder, wie hilfreich soziale Netze für Ermittlungsbehörden sein können. Dazu kurz zwei Beispiele aus früheren Fällen:
- Ein Verdächtiger war dem Zeugen nur unter seinem ausgefallenen Spitznamen bekannt. Nachdem man bei der Polizei mit der Ermittlung des Verdächtigen nicht vorwärts kam, besannte man sich auf Facebook und begann hier mit der Suche. Dabei fand man recht schnell ein Foto, auf dem ein Betroffener mit seinem Spitznamen “getaggt” war. Das schöne: Man hatte nicht nur auf Anhieb ein Foto samt Spitznamen, sondern auch noch gleich den Link zum Profil mit Klarnamen. Die Polizei dankt.
- Wiederum ein Verdächtiger sollte an einem Raub beteiligt gewesen sein. Hier suchten die Tatopfer selber bei Facebook und fanden dann jemanden, der ihnen passend erschient – ein Ausdruck wurde der Polizei übergeben, hier wurde dann der Betreffende zum Verdächtigen im Ermittlungsverfahren.
Es zeigt sich in meinem Alltag immer wieder, dass auch bei alltäglichen Bagatelldelikten eine “Ermittlung” auf Facebook & Co. immer zu erwarten ist, nicht zuletzt, weil der Arbeitsaufwand hier sehr überschaubar ist. Gleichzeitig besteht eine extrem hohe Fehlerquote, etwa weil man Profilbilder sieht, die möglichen Zeugen nicht wie strafprozessual vorgeschrieben als Wahllichtbildvorlage präsentiert werden.
