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OLG Zweibrücken zum Beweisverwertungsverbot bei ANOM-Chatprotokollen

Die digitale Überwachung durch Strafverfolgungsbehörden und die Frage der Verwertbarkeit solcher Erkenntnisse im Strafverfahren sind hochaktuelle und umstrittene Themen. Insbesondere der Einsatz von manipulierten Kommunikationsplattformen zur Bekämpfung organisierter Kriminalität wirft grundlegende verfassungs- und strafprozessrechtliche Fragen auf.

Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken (Az.: 1 Ws 141/24) setzt sich mit der Frage auseinander, ob Chatprotokolle der von US-Behörden initiierten und überwachten Kommunikationsplattform „ANOM“ als Beweismittel im deutschen Strafprozess verwertet werden dürfen.

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Rechtliche Zulässigkeit der zwangsweisen Entsperrung von Smartphones mittels Fingerabdruck

Die Digitalisierung hat die Strafverfolgung grundlegend verändert und stellt Justiz sowie Ermittlungsbehörden vor neue Herausforderungen: Mit einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen (Az. 1 ORs 26/24) vom 08.01.2025 wurde ein weiterer Meilenstein gesetzt, der die Grenzen und Möglichkeiten digitaler Beweismittel im deutschen Strafprozessrecht aufzeigt … und sprengt. Diese Entscheidung reiht sich in eine Serie kontroverser Urteile ein, darunter die viel diskutierte Entscheidung des Landgerichts Ravensburg.

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Zulässiges Entsperren eines Smartphones durch erzwungendes Fingerauflegen

Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen (1 ORs 26/24) zur zwangsweisen Entsperrung eines Smartphones durch Auflegen des Fingers des Beschuldigten auf den Fingerabdrucksensor wird – nicht nur in juristischen Kreisen – für Aufsehen sorgen: Es zeichnet sich zunehmend ab, dass (wenig überraschend) deutsche Gerichte keine Probleme mit der zwangsweisen Entsperrung durch Polizisten mittels Fingerauflegen haben. Betroffene müssen Konsequenzen ziehen.

Kurz: Das OLG Bremen stellte klar, dass die zwangsweise Entsperrung eines Smartphones durch das Auflegen des Fingers des Beschuldigten auf den Fingerabdrucksensor nach § 81b Abs. 1 StPO rechtlich zulässig ist. Es argumentierte, dass die Norm nicht nur die Erhebung, sondern auch die unmittelbare Nutzung biometrischer Merkmale umfasse. Ergänzend führte es aus, dass die Annexkompetenz auch die Anwendung unmittelbaren Zwangs rechtfertige, solange die Maßnahme verhältnismäßig ist und einem legitimen Ziel dient

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Reale Gefahr der Beweismittelfälschung durch Nachrichtendienste in Ermittlungsverfahren

In den letzten Monaten erregte ein vermeintlicher Terrorfall große Aufmerksamkeit: Omar A., ein 28-jähriger Libyer, wurde im Oktober 2024 festgenommen, da er angeblich einen Anschlag auf die israelische Botschaft in Berlin plante. Der entscheidende Hinweis kam von einem ausländischen Geheimdienst und basierte auf Chatverläufen, die Omar A. schwer belasteten – zumindest zunächst. Doch wenige Monate später brach der gesamte Fall zusammen: Die „brisanten“ Chats waren fingiert, und Omar A. wurde aus der Untersuchungshaft entlassen, wie die Tagesschau berichtet.

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Verwertbarkeit von Encrochat unter dem Eindruck des KCanG

Ein beachtlicher Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 18. Oktober 2024 (Az. 2 Ws 146/24) hat die Encrochat-Problematik erneut aufgegriffen und deutliche Aussagen zur Verwertung von EncroChat-Daten vor dem Hintergrund des KCanG getroffen.

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Digitale Beweissicherung nach einem Cyber-Incident – So schützen Unternehmen ihre Daten und Beweise

Nach einem Cyberangriff ist eine professionelle und rechtlich sichere Beweissicherung entscheidend, um den Angriff zu untersuchen, Ursachen zu identifizieren und bei Bedarf die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. In Deutschland unterliegen digitale Beweise strengen Anforderungen, damit sie vor Gericht Bestand haben. Hier sind die wichtigsten Schritte und rechtlichen Rahmenbedingungen, die betroffene Unternehmen beachten sollten.

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Car-Forensik

Auf dem Aachener Verkehrssymposium 2024 habe ich ein wenig zum Thema “Car Forensik” gesprochen. Den formalen Vortrag stelle ich im Folgenden mit Verweisen und ausgewählten Fundstellen zur Verfügung:


Ich freue mich, heute über ein Thema sprechen zu dürfen, dem im Bereich digitaler Beweismittel eine ganz besondere Bedeutung zukommt: Car-Forensik. In einer Welt, in der moderne Fahrzeuge immer vernetzter werden, öffnen sich der Strafverfolgung dabei völlig neue Ermittlungsansätze und vorbei sind die Zeiten, in denen es allein um das Auslesen eines Pkw ging. Denn ein Pkw sammelt – wenn auch begrenzt für die Dauer seiner Benutzung – mehr Daten und kann hierauf bezogen sowohl mehr „live“ als auch „post-mortem“ Einblicke in Abläufe verschaffen, als ein Smartphone.

Die Frage, wie digitale Spuren in Fahrzeugen gesichert und genutzt werden können, spielt eine gravierende und sich steigernde Rolle. Heute geht es darum – in der begrenzten Zeit – einen kurzen Blick darauf zu werfen, was technisch möglich ist und wie die Rechtslage dazu aussieht.

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Quick-Freeze: Gesetzentwurf 2024

Mit der Einführung des Quick-Freeze-Verfahrens reagiert Deutschland auf die rechtlichen und praktischen Herausforderungen, die durch die Unvereinbarkeit der allgemeinen Vorratsdatenspeicherung mit europäischen und verfassungsrechtlichen Vorgaben entstanden sind. Dieses neue Instrument soll es Strafverfolgungsbehörden ermöglichen, digitale Beweismittel rechtzeitig und rechtssicher zu sichern, während gleichzeitig die Grundrechte der Bürger gewahrt bleiben.

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Entscheidung des LG Heidelberg zur Verwertbarkeit heimlicher Tonaufnahmen

In einem aktuellen Urteil des Landgerichts Heidelberg (vom 05.08.2024 – 4 O 44/24) wurde die komplexe Frage der Verwertbarkeit von heimlich erstellten Tonbandaufnahmen in zivilrechtlichen Verfahren erörtert.

Im vorliegenden Fall nahm die Klägerin heimlich ein Gespräch mit dem Beklagten auf, nachdem es zu einem Streit unter Nachbarn gekommen war. Der Beklagte beleidigte die Klägerin mehrfach, und es stellte sich die Frage, ob diese heimlich erstellte Aufnahme vor Gericht als Beweis zugelassen werden könne, obwohl der Beklagte der Aufzeichnung zunächst nicht zugestimmt hatte. Diese Entscheidung unterstreicht die schwierige Balance zwischen Strafbarkeit und Beweisverwertung bei der Verwendung moderner Beweismittel in deutschen Gerichten.

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UN-Übereinkommen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität verabschiedet (2024)

Am 8. August 2024 haben die Vereinten Nationen nach intensiven Verhandlungen den Text für ein neues, globales Übereinkommen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität verabschiedet. Dieses Abkommen markiert einen bedeutenden und damit auch durchaus kritischen Schritt in der internationalen Zusammenarbeit gegen kriminelle Aktivitäten im digitalen Raum.

Das nunmehr neu gefasste UN-Übereinkommen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität regelt im Kern die internationale Zusammenarbeit zur Verhinderung und Verfolgung von Straftaten, die mithilfe von Informations- und Kommunikationstechnologien begangen werden.

Es zielt darauf ab, Straftaten wie illegale Zugriffe auf IT-Systeme, Dateninterferenzen, die Verbreitung von schädlicher Software, Identitätsdiebstahl, Kinderpornografie, und andere Formen von Cyberkriminalität zu verhindern und zu bestrafen. Weiterhin – und hier liegen ganz besondere Gefahren – fördert es den Austausch von elektronischen Beweismitteln und stärkt die internationale Zusammenarbeit bei Ermittlungen, einschließlich der gegenseitigen Rechtshilfe und Auslieferung. Das Übereinkommen legt großen Wert auf den Schutz von Opfern und auf Maßnahmen zur Beschlagnahme und Einziehung von Vermögenswerten, die durch Cyberkriminalität erlangt wurden.

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